Bundestag macht Weg für ärztliche Informationsmöglichkeit zu Schwangerschaftsabbrüchen frei

Diesen Freitag entschied der Bundestag über die Abschaffung des § 219a. Dieser verbietet Ärzten bisher über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. FDP Gesundheitspolitiker Pott begrüßt Entscheidung.

«Ich begrüße und unterstütze die Entscheidung, dieses aus der Zeit gefallene Gesetz abzuschaffen», so Konstantin Pott, gesundheits- und frauenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion in Sachsen-Anhalt. «Jede Frau sollte das Recht haben, von ihrem Arzt sachlich über alle Auswirkungen einer Abtreibung informiert zu werden», fügt Pott hinzu.

Seit dem 22. März 2022 ist die Werbung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht mehr strafbar. Heute beschloss der Bundestag mehrheitlich, diesen Paragrafen endgültig abzuschaffen. «Es ist an jeder Frau sich frei über diese schwere Entscheidung Gedanken machen zu können, dies gehört zur Selbstbestimmung und einer freien Gesellschaft», schloss Konstantin Pott.