Digitalpolitiker der Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt zum Onlinezugangsgesetz: „Müssen aus Fehlern lernen“
FDP-Digitalpolitiker Konstantin Pott aus Sachsen-Anhalt fordert für die Novelle des bundesweiten Onlinezugangsgesetzes (OZG) klare Fristen für die Umsetzung der einzelnen Digitalisierungsprojekte. Einen Verfehlen der Ziele müsse Konsequenzen für die Behörden haben.
„Der jetzt vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf hat gute Ansätze, um bei der Verwaltungsdigitalisierung schneller und vor allem nutzerfreundlicher zu werden. Ebenfalls ist es positiv, dass die Prozesse der Verwaltung in Zukunft ebenfalls digitalisiert werden sollen, was im ersten OZG nicht der Fall war“, sagte der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Magdeburger Landtag am Donnerstag in Magdeburg.
Er ergänzte: „Entscheidend wird die Umsetzung sein. Diese hat beim ersten OZG nicht funktioniert. Aus den Fehlern müssen wir lernen. Das bedeutet aus meiner Sicht auch, klare Fristen für die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten gegen staatliche Stellen zu setzen.“ Ziel müsse es sein, das für die Menschen das Leben einfacher statt komplizierter zu sein, betonte Pott: „Dazu muss der Stadt ein leistungsfähiger Dienstleister für die Bürger und Unternehmen sein und wichtige Behördenangelegenheiten schnellstmöglich digital anbieten.“
Künftig sollen digitale Anträge deutschlandweit über die BundID als zentrales Bürgerkonto gestellt werden können. Die Bundesregierung hatte dazu im Kabinett am Mittwoch ein Paket für die digitale Verwaltung beschlossen.