Telenotarzt stärkt die medizinische Versorgung auf dem Land

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das neue Rettungsdienstgesetz verabschiedet. Damit schaffen wir die gesetzliche Grundlage für den landesweiten Einsatz des Telenotarztes – ein Konzept, das bislang bereits erfolgreich in Pilotprojekten erprobt wurde.

Für mich ist klar: Gerade in einem Flächenland wie Sachsen-Anhalt entscheidet im Notfall oft jede Minute. Deshalb müssen wir den Rettungsdienst fit für die Herausforderungen unserer Zeit machen.

Unser Land steht vor besonderen Herausforderungen. Die Bevölkerung wird älter, viele Regionen sind dünn besiedelt und gleichzeitig steigen die Einsatzzahlen im Rettungsdienst. Hinzu kommt der zunehmende Fachkräftemangel – insbesondere bei Notärzten. Bis ein Rettungswagen am Einsatzort eintrifft, vergehen im Durchschnitt zwölf bis fünfzehn Minuten, bei Notärzten teilweise bis zu zwanzig Minuten.

Gerade bei schweren Notfällen zählt jedoch jede Sekunde.

Mit dem Telenotarzt schaffen wir eine moderne und praxisnahe Lösung. Ärzte können künftig digital zugeschaltet werden, Gesundheitsdaten in Echtzeit auswerten und Rettungskräften vor Ort konkrete medizinische Anweisungen geben – auch bei Maßnahmen, die bisher eine ärztliche Freigabe direkt am Einsatzort erfordert haben.

Die Erfahrungen aus den bisherigen Pilotprojekten waren sehr positiv. Für mich ist der Telenotarzt ein gutes Beispiel dafür, wie Digitalisierung und Telemedizin ganz konkret dazu beitragen können, die medizinische Versorgung zu verbessern – besonders im ländlichen Raum.

Das neue Gesetz sieht außerdem den Einsatz von Gemeindenotfallsanitätern vor. Diesen Ansatz werden wir konstruktiv und kritisch begleiten.

Mir ist dabei besonders wichtig: Hinter jedem Einsatz stehen Rettungskräfte, die rund um die Uhr für andere Menschen da sind. Ihnen gilt unser ausdrücklicher Dank und unsere Anerkennung.